Was ist der Schulelternbeirat?

Im SEB treffen sich alle Delegierten der Klassenelternbeiräte. Jede Klasse wählt alle zwei Jahre eine Elternvertretung als Klassenelternbeirat und eine Delegierte oder einen Delegierten für den SEB.

Informationen zu Besonderheiten im Schulalltag, Entwicklungen an der Schule, die für die gesamte Schule von Interesse sind, werden bei den Sitzungen des SEB ausgetauscht und erörtert. Auch Anregungen aus dem Kreis der Eltern und Erziehungsberechtigten werden gerne aufgegriffen. In regelmäßigen Abständen informiert die Schulleitung über die Situation und die Vorkommnisse an der Schule sowie über Auswirkungen der Schulpolitik.

Der SEB wählt einen Vorstand bestehend aus bis zu fünf Vorstandsmitgliedern. Diese stehen in regem Austausch mit der Schulleitung und informieren die Klassenelternbeiräte. Sie sind Ansprechpersonen für alle Eltern.

 


Was macht der Schulelternbeirat?

Die Arbeit in der Schule setzt sich aus vielen verschiedenen Bausteinen zusammen:

  • Die Vorstandsmitglieder führen regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung über anstehende Themen.
  • Der SEB trifft sich in großer Runde (alle SEB-Delegierten der zurzeit 17 Klassen, die Schulleitung, die BEB-Leitung, der Schulverein und Gäste) zweimal im Jahr, um über aktuelle Dinge zu diskutieren. In dieser Runde werden Ideen gesammelt, wie z.B. die Einrichtung eines Fahrradtrainings zur Vorbereitung auf die Fahrradprüfung oder die Organisation von Selbstbehauptungskursen. Fragen rund um die Nachmittagsbetreuung und die schulischen Maßnahmen zur Pandemiebewältigung stehen verstärkt im Fokus.
    Aber auch Vorabstimmungen für die Schulkonferenz wie die Festlegung der beweglichen Ferientage oder von Terminen und Veranstaltungen finden statt.

Wir haben für die Fragen aller Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schule stets ein offenes Ohr und sorgen dafür, dass die Elternbelange an dieser Schule ihre Berücksichtigung finden. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, der wir uns mit Spaß und Elan stellen!

 


Der Grundsatz des Schulelternbeirats

Die Aufgaben der Elternvertretungen werden durch das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein geregelt (Auszug): 

  • Aufgabe der Elternvertretungen ist es, das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat den Schulelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Schule gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten. Sie oder er ist verpflichtet, dem Schulelternbeirat die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
    Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit, die Entscheidung über die Zahl der unterrichtsfreien Sonnabende im Monat, die Einführung der Ganztagsschule, die Durchführung von Schulversuchen und die Entscheidungen über Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte.

Der vollständige Text des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2007 kann im Unterabschnitt Elternvertretungen in den §§ 69-78 nachgelesen werden.